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Staatliche Münzsammlung

Residenzstraße 1
80333 München

Telefon: +49 89 227221
Fax: +49 89 299859

Website: www.staatliche-muenzsammlung.de

Mit ca. 300 000 Objekten ist die Staatliche Münzsammlung eine der größten ihrer Art in Deutschland und Europa. Zugleich ist sie eine der ältesten, zurückgehend auf die Bestände der Kunstkammer Herzog Albrechts V. von Bayern (1550–1579).

Ihre heutige Bedeutung erhielt die Sammlung durch die 1785 erfolgte Vereinigung der kurpfälzischen Sammlungen mit dem altbayerischen Bestand unter Kurfürst Karl Theodor, durch die Vereinnahmung klösterlicher Bestände im Rahmen der Säkularisation und schließlich durch gezielte Ankäufe, einschließlich ganzer Sammlungen, durch König Ludwig I. von Bayern.

Traditionell liegen die Schwerpunkte der Staatlichen Münzsammlung im Bereich der Antike (Griechen, Kelten, Römer) und der Medaillen, doch verfügt sie auch über bedeutende Mittelalterbestände und eine große neuzeitliche Sammlung aller Länder, einschließlich islamischer Staaten, Fernost und Primitivgeld. Hinzugekommen sind in neuerer Zeit größere Bestände an Papiergeld- und Wertpapieren.

Die Münzsammlung verfügt ferner über die bedeutendste europäische Sammlung höfischer japanischer Lackkabinette der Edo-Zeit, die als Münzschränke bei Hofe Verwendung fanden und bis auf die Zeit Kurfürst Max Emanuels (1679–1726) zurückgehen.

Neben gezielter Ankaufstätigkeit stehen Forschung und Publikation der Bestände sowie Sonderausstellungen im Mittelpunkt der Arbeit. Die Bibliothek der Staatlichen Münzsammlung ist die größte wissenschaftliche Fachbibliothek zum Thema Numismatik in Deutschland und Zentrum der Forschung für in und ausländische Wissenschaftler.
Die Münzsammlung veranstaltet regelmäßig Vorträge und Führungen.

In den vier Ausstellungsräumen sind etwa 2.000 Stücke ausgestellt – weniger als 1% des Gesamtbestandes. Auch ein großer Teil der historischen Münzmöbel ist dort zu sehen.
 

Publikationen

Ca. 30 Ausstellungskataloge ab 1981 bis heute

Wettstreit in Erz. Ausstellung 2013

Konstantin 312. 2012

Kauko Räsänen. Neue Wege in der Medaillenkunst. 2011

Japanische Lackkunst für Bayerns Fürsten. Die japanischen Lackmöbel der Staatlichen Münzsammlung München. 2011

Keltengeld. Münzen der Kelten vom Atlantik bis zum Schwarzen Meer. Ausstellung 2010

Geld ist was gilt. Vormünzliche Zahlungsmittel aus aller Welt, 2009
 

Herausgebertätigkeit

Jahrbuch für Numismatik und Geldgeschichte (JNG)
 

Partner

Bayerische Numismatische Gesellschaft

HVB Stiftung Geldscheinsammlung

Weitere enge Beziehungen bestehen u. a. mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, der Kommission für Alte Geschichte und Epigraphik, dem Institut für Kunstgeschichte und dem Münchner Zentrum für Antike Welten der LMU sowie den übrigen staatlichen Museen in München
 

Numismatische Lehre in Bayern (Ober- und Niederbayern, Schwaben, Oberpfalz)

Universität Augsburg: Prof. Dr. Kay Ehling

LMU München: Dr. Martin Hirsch, Prof. Dr. Johannes Nollé

Universität Passau: Antje Hausold

Universität Regensburg: Dr. Birgit Bergmann
 

Numismatische Datenbank

Numismatische Bilddatenbank Eichstätt (Antike)
 

Fundmünzenpflege in Bayern

Ein großer Teil der Fundmünzen aus Bayern wird in der Staatlichen Münzsammlung München bearbeitet. Nach einer Absprache zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und der Staatlichen Münzsammlung ist auch eine Einlieferung der Fundmünzen bei der Staatlichen Münzsammlung möglich, die die Funde dann weitermeldet. Das Denkmalschutzgesetz in der aktuellen Fassung lautet:

Art. 8 Auffinden von Bodendenkmälern

(1) Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. 4 Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, auf Grund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.

(2) Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.