Nachrichten
Stellungnahme der Numismatischen Kommission der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zum Kulturgutschutz
Die Numismatische Kommission der Länder ist die von den Bundesländern institutionalisierte offizielle Vertretung aller staatlichen (Landesdenkmalämter, Museen, Universitäten, Deutsches Archäologisches Institut) und nichtstaatlichen (Sammler, Handel, Münzen- und Medaillenkünstler) Institutionen, die an der wissenschaftlichen Betreuung und Präsentation des Kulturgutes Münze beteiligt sind. Die Kommission spiegelt die einzig in Deutschland vorhandene intensive Zusammenarbeit aller, die mit Münzen befasst sind. Seit ihrem Bestehen hat sie die Aufarbeitung der Münz- und Geldgeschichte, die öffentliche Präsentation von Münzen sowie die Münzfundpflege erheblich gefördert und die Zusammenarbeit sowie den Interessenausgleich zwischen allen Gruppen sicherstellen können.
Im Rahmen ihrer jährlichen Arbeitstagung am 2. und 3. Juni 2016 in Stuttgart hat sich die Numismatische Kommission erneut mit dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum Kulturgutschutz befasst. Sie hatte bereits am 29. Juni 2015 in einer Stellungnahme auf die Besonderheit von Münzen als serielle Objekte und auf die einzigartige Zusammenarbeit von Wissenschaft, Handel und Sammlern hingewiesen, die nicht gefährdet werden soll.
Die Kommission ist erfreut, dass der aktuelle Entwurf der BKM versucht, der Sonderstellung des Kulturgutes Münze Rechnung zu tragen. Im Einklang mit der Stellungnahme des Internationalen Numismatischen Rates zum Kulturgutschutz vom 25. Mai 2016 begrüßt die Numismatische Kommission grundsätzlich die im Gesetz verankerte abgestufte Sorgfaltspflicht für private Sammler, Händler und öffentliche Einrichtungen im Umgang mit Münzen[Anm. 1]. Diese besteht nach gemeinsamer Auffassung des Internationalen Numismatischen Rates und der Numismatischen Kommission vor allem in der Publikation der Objekte und ihrer Geschichte. Dazu tragen die Sammler mit ihren Veröffentlichungen und der Handel mit seinen Auktionskatalogen bei. Diese wichtigen Beiträge zur Dokumentation von Münzen könnten durch eine Überregulierung gefährdet werden.
Außerdem bleiben noch offene Fragen. Der Entwurf weist bezüglich des Kulturgutes Münze mehrere terminologische Unschärfen und mangelnde Detailtiefe auf. Fachtermini werden abweichend von der wissenschaftlichen Konvention verwendet. Trotz der Stellungnahme der BKM[Anm. 2] befürchtet die Numismatische Kommission erhebliche Unsicherheiten in vielen Bereichen. Sie vermisst insbesondere Bestimmungen, wie die Regelungen des Gesetzes konkret auf das Kulturgut Münze und seine spezifischen Besonderheiten angewendet werden sollen.
Wir bitten deshalb die BKM, diese Bedenken in ihre weiteren Überlegungen einzubeziehen. Die Numismatische Kommission steht gemäß ihrem staatlichen Auftrag für alle aufkommenden Fragen und für die Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen dieses Gesetzes zur Verfügung.
Dr. Dietrich Klose Prof. Dr. Bernhard Weisser
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
1 „Der Internationale Numismatische Rat verurteilt illegale Ausgrabungen numismatischer Objekte, Diebstahl und Plünderungen jeglicher Art, weil dadurch wertvolle historische Informationen zerstört werden. Gleichzeitig erkennt er die Wichtigkeit des Sammelns sowohl durch Museen als auch durch Privatsammler an. Sammler und Sammlungen erfüllen eine wichtige Aufgabe bei der Sicherung von Informationen über Münzen, archäologische Kontexte und Schatzfunde die vor oder nach 1970 gefunden wurden. Der Internationale Numismatische Rat ermutigt daher alle seine Mitglieder, ihre numismatischen Bestände und deren Geschichte zu publizieren, um diese Informationen der Forschung zugänglich zu machen.“ Beschlossen auf der Sitzung des INR am 25. Mai 2016: http://inc-cin.org/statement-about-cultural-property.html
2 BKM Monika Grütters: „Zusammengefasst. Fragen und Antworten zur Kulturgutschutznovelle“ www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/Beauftragtefuer KulturundMedien/kultur/kulturgutschutz-neu2/kurzgefasst/_node.html (Bearbeitungsstand 14. April 2016), S. 6, Frage „Welche Auswirkungen hat die Novelle des Kulturgutschutzgesetzes konkret für Münzsammler oder Münzhändler?“. https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kulturgutschutz-neu2/kurzgefasst/_node.html (Bearbeitungsstand 14. April 2016)